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Was beachten beim Beziehen einer neuen Wohnung

Eine neue Wohnung zu beziehen ist immer aufregend – besonders für die, die sich jetzt vor Start des Semesters das erste Mal eine eigene suchen. Anschlüsse, Übergabeprotokoll, Einwohnermeldeamt – vieles gibt es zu bedenken.
Bei der Suche nach einer Wohnung sollte man seine individuellen Ansprüche und Bedürfnisse festlegen. Zunächst betrifft das das Umfeld – also Infrastruktur und Verkehrsanbindung, die allgemeine Lage in Bezug auf (Straßen-)Lärm, Grünanlagen etc. sowie nicht zuletzt die Zusammensetzung der Nachbarschaft. Dann folgen die Ansprüche an die Wohnung selbst – Größe, Anzahl der Räume und Ausstattung. Größeres Mobiliar aus einer anderen Wohnung kann nur mitgenommen werden, wenn es vom Grundriss her auch hineinpasst. Bei Küchen ist neben Schnitt und Größe auch zu beachten, ob die Wasser- und Stromanschlüsse an den richtigen Stellen vorhanden sind.
Hat man die passende Wohnung in der richtigen Umgebung gefunden, kann der Mietvertrag geschlossen werden. Ganz wichtig ist es, den Vertrag aufmerksam zu lesen. Hier erfährt der zukünftige Mieter, ob es eine Mindestmietdauer gibt, wie hoch die Kaution ist, ob festgelegte Mieterhöhungen zu erwarten sind, ob es einen Putz- oder Winterdienst gibt, in welchem Rahmen Haustiere erlaubt sind und ob bzw. zu welchem Zeitpunkt Schönheitsreparaturen verlangt werden. Außerdem enthält der Vertrag die Auflistung von Kaltmiete und Nebenkosten. Je nach Beheizungsart und Warmwasseraufbereitung sind die Kosten dafür enthalten oder kommen in Form eines selbst abzuschließenden Vertrages mit einem Energieversorger noch hinzu. Steht dann die Wohnungsübernahme an, ist an das Übergabeprotokoll zu denken. Darin werden bestehende Mängel festgehalten, um den neuen Mieter vor fremdverschuldeten Kosten zu schützen.
Neue Wohnung an- oder ummelden
Als Erstes nach dem Umzug lässt man die neue Adresse beim Einwohnermeldeamt eintragen – versäumt man die Frist von ein bis zwei Wochen, wird ein Ordnungsgeld fällig. Der Telefon- und Internetanschluss sollte bei Mitnahme rechtzeitig umgemeldet oder bei Neuanschluss beauftragt werden. Nicht zu vergessen sind auch die Energieversorger. Diese haben zwar eine Versorgungspflicht, die Berechnung der zwischenzeitlich zur Verfügung gestellten Energie erfolgt dann aber nicht zum eigenen, eventuell günstigeren Tarif. Zum Schluss noch daran denken, die neue Adresse dem Arbeitgeber sowie den Versicherungen und Banken mitzuteilen.