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Sonntage werden zum Shopping-Erlebnis

Hann. Münden kann als Erholungsort besondere Öffnungszeiten anbieten

In der wunderschönen Altstadt von Hann. Münden gibt es für Besucher aus Nah und Fern in den zahlreichen Geschäften immer etwas zu entdecken, doch nun können die Geschäftstreibenden in der Drei-Flüsse-Stadt ihren Besuchern etwas ganz Besonderes anbieten!

Denn Hann. Münden liegt nicht nur idyllisch an Fulda, Werra und Weser, sondern ist auch ein staatlich anerkannter Erholungsort und darf deswegen Sonntagsöffnungen nach Erholungsort-Regelungen stattfinden lassen. Gemeinsam haben die Mündener Gilde e.V. und die Hann. Münden Marketing GmbH so regelmäßige Öffnungszeiten für die Geschäfte in der Innenstadt auf die Beine gestellt.

Jeden 1. Sonntag im Monat haben die Geschäften in der Kernzeit von 14 bis 17 Uhr geöffnet. „Für uns in Hann. Münden ist der Status als Erholungsort, gerade in Corona-Zeiten, natürlich ein großer Pluspunkt für den Handel, denn so können wir noch mehr Flexibilität bei unseren Öffnungszeiten bieten. Wir freuen uns, dass so viele Geschäfte an der Aktion teilnehmen“, erklärt Andreas Sadowsky vom Leitungsteam der Mündener Gilde. Auch Matthias Biroth vom Hann. Münden Marketing freut sich über diese Entwicklung: „Für unsere Stadt und unsere Gäste ist das eine tolle Möglichkeit, besonders, da es in der Umgebung nur wenige Städte gibt, die gerade an Sonntagen geöffnet haben.“

An den 1. Sonntagen im Monat, von Juli bis Oktober, öffnen die Geschäfte nun ihre Türen für die Kunden, und die Unternehmer freuen sich bereits auf zahlreiche Besucher, die das Angebot nutzen wollen. „Wir heißen jeden willkommen, der unseren tollen Fachwerkort mit seiner wunderschönen Altstadt und dem besonderen Flair besuchen möchte – ob an Sonntagen oder an allen anderen Tagen der Woche“, so Andreas Sadowsky.
Während der Sonntagsöffnungen wird weiterhin auf die bekannten Corona-Hygienemaßnahmen rund um Mindestabstand und Mundschutz geachtet. Wer also seine Maske dabei hat, der kann in aller Ruhe das Shopping-Erlebnis in Hann. Münden genießen! 

Was steckt hinter der Erholungsort-Regelung?

Durch die Corona-Pandemie sind derzeit keine allgemeinen verkaufsoffenen Sonntage möglich, doch durch den Status eines staatlich anerkannten Erholungsort bietet sich für Städte wie Hann. Münden die Möglichkeit der Sonntagsöffnungen nach Erholungsort-Regelungen.

Dahinter steckt die gesetzliche Festlegung, dass Geschäfte in der Zeit vom 15. Dezember bis 31. Oktober an Sonntagen für einige Stunden öffnen dürfen. Diese Regelung gilt dabei für Geschäfte die Schmuck, Bekleidung, Bäckerei- und Konditorwaren, Zeitungen, Zeitschriften, ­Stadt-
und Straßenkarten, Reise­­lektüren, Schreibmateria­lien und Tabakwaren, Schnitt- und Topfblumen, Pflanzengestecke, Toiletten- und Hygieneartikel, Verbrauchsmaterial für Film- und Fotozwecke, Andenken, Geschenkarti­kel und Spielzeug oder Lebens- und Genussmittel in kleinen Mengen verkaufen.