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Schöffinnen und Schöffen gesucht

Anfang 2019 beginnt eine neue Amtsperiode für Schöffen. Aus dem Altkreis Münden werden insgesamt 11 der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter gewählt. Sie wirken 5 Jahre gleichberechtigt neben den hauptamtlichen Richterinnen und Richtern in Erwachsenenstrafsachen am Amtsgericht Hann. Münden oder am Landgericht Göttingen mit.
Gesucht werden Frauen und Männer, die am 01.01.2019 mindestens 25 und noch keine 70 Jahre alt sind. Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Außerdem müssen sie den hohen Anforderungen des Richteramtes sowohl körperlich als auch geistig gewachsen sein. In einer Gerichtsverhandlung muss ein Schöffe manchmal über mehrere Stunden still sitzen und aufmerksam zuhören können. Schöffen sollten zudem über soziale Kompetenz verfügen, d.h. sie sollten das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden daher Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Sie sollten kommunikations- und dialogfähig sein. Alle Gruppen der Bevölkerung sollen angemessen berücksichtigt werden.
Schöffen erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen Verdienstausfall. Nachteile bei der Haushaltsführung, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen werden ebenfalls erstattet.
Wer in Hann. Münden wohnt, kann sich bis zum 15.03.2018 bei der Stadt Hann. Münden, Frau von Einem, Tel. 05541/74-257, Böttcherstr. 3, Zimmer 316, bewerben, indem sie oder er das ausgefüllte Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste abgibt.

Das Formular ist auf der Internetseite der Stadt Hann. Münden unter www.hann.muenden.de erhältlich. Weitergehende Informationen zum Schöffenamt gibt es auch im Internet unter www.schoeffenwahl.de.
Interessenten aus anderen Orten im Altkreis wenden sich je nach Wohnsitz an die Gemeinde Staufenberg oder an die Samtgemeinde Dransfeld.
Die politischen Gremien der Kommunen beschließen sogenannte Vorschlagslisten mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern und legen sie dem Amtsgericht Hann. Münden vor. Beim Amtsgericht wird ein Ausschuss gebildet, der im Herbst 2018 die Schöffen für die Jahre 2019 bis 2023 wählt.