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Nicht auf die lange Bank schieben

Foto: WavebreakMediaMicro/fotolia.com/Monuta/akz-o

(akz-o) Die Bevölkerung in Deutschland altert weiter – trotz Zuwanderung. Dadurch verändert sich unsere Gesellschaft. Das Zusammenleben mehrerer Generationen bringt neue Themen mit sich, die zwischen Menschen unterschiedlichen Alters geklärt werden müssen. Nur wer sich rechtzeitig mit wichtigen Vorsorgethemen wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung und Testament befasst, bringt damit auch seine Generationenverantwortung zum Ausdruck.
Das forsa-Institut hat im Auftrag der Monuta Versicherungen eine Befragung durchgeführt, um herauszufinden, wie es um die generationenübergreifende Vorsorge bestellt ist. Dass bereits rund 70 Prozent der Befragten im Familienkreis über die Absicherung für den Pflege-, Krankheits- oder Todesfall gesprochen haben, stimmt positiv. Die dafür notwendigen Vorsorgeverfügungen hat allerdings nur ein Drittel der Befragten erstellt. „Vielen Menschen ist zwar die Bedeutung der Vorsorge für eine schwere Krankheit oder den Todesfall bewusst. Dennoch schieben viele diese Themen noch auf die lange Bank“, weiß Vorsorgeexperte Kai Göttker von der Monuta. „Dabei gibt die Klärung dieser Themen die Chance, in wichtigen Belangen auch über den Tod hinaus selbstbestimmt zu handeln.“

Sorgerecht und Trauerfall
einbeziehen

Ein häufig vernachlässigtes Thema ist die Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder. Leider herrscht immer noch der Irrglaube vor, Taufpaten oder Verwandte wüden im Ernstfall automatisch das Sorgerecht erhalten. Insbesondere alleinerziehende Mütter und Väter sollten dieses Thema frühzeitig klären und das Gespräch mit Vertrauten suchen, die für diese Aufgabe infrage kommen. Ohne eine handschriftliche Sorgerechtsregelung entscheidet im Fall der Fälle allein das Vormundschaftsgericht.

Während sich mithilfe der Patientenverfügung regeln lässt, wie in einem medizinischen Notfall im Sinne des Patienten zu handeln ist, bestimmt die Vorsorgevollmacht, wer in dessen Namen handeln darf, wenn der Betroffene selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Ebenso wichtig ist es, auch den Trauerfall in die generationenübergreifende Vorsorge einzubeziehen. „Die Trauerfall-Vorsorge entlastet Angehörige finanziell und jeder Mensch kann mit ihr auf Wunsch schon zu Lebzeiten festlegen, wie er seine eigene Trauerfeier und Bestattung einmal gestaltet haben möchte“, erklärt Göttker. „Auch Erbstreitigkeiten können mit dieser eindeutigen Regelung verhindert werden.“
Weitere Informationen finden Sie auf www.monuta.de.