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Info-Abend für Unternehmer am 8. Juni in der MUNDUS-Werbeagentur

Michael Heger und Andreas Friedrichs (v.r.) begleiten Firmen durch den Informationsdschungel zum besten Schutz der Daten.

Um Unternehmer bezüglich des Inkrafttretens der neuen Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO)
zu informieren, lädt die Firma heger
IT Solutions aus Hann. Münden am Freitag, den 8. Juni, um 19 Uhr zusammen mit der Mundus Marketing & Interactive GmbH als He­rausgeber dieser Zeitung in die Räume der Fullservice-Werbeagentur, Burg­straße 23, Hann. Münden, ein. Geschäftsführer Michael Heger
wird zusammen mit IT- und Medien­berater Andreas Friedrichs und Mundus-Mitarbeitern über das Gesetz informieren und Fragen beantworten. Juristisch begleitet wird der Abend durch den Rechtsanwalt Wilbrand Krone.

Die am 25. Mai europaweit inkraftgetretene Datenschutzgrundverordnung hat in den letzten Wochen für große Unsicherheit bei Unternehmern geführt. „Das Gesetz soll keine Angst machen, vielmehr zeigt es auf, dass sich um Datenschutz gekümmert werden muss“, sagt IT-Experte Michael Heger. Zugegeben, für den Laien ist es kein einfaches Thema. Für den korrekten Umgang mit Daten greifen unterschiedliche Gesetze, denn zeitgleich mit der DSGVO tritt außerdem eine neue Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft (BDSG). Beide Gesetze räumen insbesondere dem Verbraucher als Person weitreichende Rechte im Umgang mit seinen Daten ein. So ermöglicht beispielsweise das sogenannte „Recht auf Vergessen“, dass man zukünftig jederzeit die Löschung seiner personenbezogenen Daten bei beliebigen Unternehmen innerhalb der EU verlangen kann. Dieses setzt allerdings voraus, dass ein Unternehmen auch weiß, wo überall Datensätze mit entsprechenden persönlichen Informationen abgelegt sind. In Zeiten von sogenannten „Cloud Services“ ist das nicht immer transparent, wo eine Information gespeichert wird. Doch genau dieses wird von den Unternehmen gefordert.
Unternehmer sind ab dem Stichtag in der Verantwortung, sämtliche Speicherorte und Verarbeitungsprozesse, auch für ausgedruckte und abgeheftete Daten in Papierform, in einer DSGVO konformen Form zu dokumentieren. Und bei Fremdfirmen, wie zum Beispiel bei E-Mail-Providern oder Anbietern von Cloud Services muss ein Vertrag existieren, in welchem ganz klar erkennbar ist, wo und wie die Daten abgelegt und verarbeitet werden. Viele Provider und Cloud-Anbieter sind vorbereitet, so dass die Unternehmen die entsprechenden Verträge anfordern können – dieses aber auch tun müssen.
Abgesehen von den beiden Gesetzen spielen noch weitere Regelungen beim Umgang mit Daten eine Rolle. Unternehmer sind verpflichtet, bestimmte Daten lückenlos über Jahre hinweg revisionssicher aufzubewahren. Es gibt Sonderregelungen – etwa für Fotografen, Künstler, Presse, etc., ohne eine fachkompetente Beratung wird es den meisten Unternehmern allerdings schwer fallen, klar zu identifizieren, welche Anforderungen im individuellen Fall umzusetzen sind. Verarbeiten mehr als neun Personen im Unternehmen personenbezogenen Daten, so muss sogar eine fachkompetente Person als Datenschutzbeauftragter eingesetzt werden.
Wer aufgrund der Komplexität das Thema ignoriert, riskiert im Fall einer Prüfung eine empfindliche Abmahnung in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % seines Bruttoumsatzes weltweit.
Realistisch gesehen wird es noch weit über den 25. Mai hinaus andauern, bis alle Unternehmen die neuen Anforderungen eingeführt haben. Unternehmer, die bis jetzt noch nichts unternommen haben, sollten sich unbedingt jetzt informieren! (Andreas Friedrichs / sto.)