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„Datenschutz für Unternehmen“

Seit dem 25. Mai 2018 gilt europaweit die neue Datenschutz-Grundverordnung kurz: DSGVO. Mit ihr trat eine Reihe von Vorgaben in Kraft, die von jedem beachtet werden müssen, der E-Mail-Adressen gewerblich beziehungsweise geschäftlich nutzt. Da die Nichtbeachtung der neuen Vorgaben (sehr) teuer werden kann, gilt es auch für Handwerksbetriebe, sich umfassend zu informieren.

Um ihre Kunden bestmöglich über die neuen Bestimmungen zu informieren, veranstalteten Martin Heger und Andreas Friedrichs von Heger.IT Solutions Anfang Juni In den Räumen der Mundus Marketing in Hann. Münden einen Infoabend zum Thema Datenschutz. Zu dem Vortrag sind zahlreiche Firmeninhaber und Privatpersonen erschienen. Mit der DSGVO trat am 25. Mai auch das überarbeitete Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Diese neuen Verordnungen gelten für alle Betriebe, Institutionen und Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Damit sind auch Handwerkerbetriebe betroffen, die E-Mails für Werbung, Newsletter, Angebote, Einladungen, Rechnungsversand uvm. einsetzen. Weil die Anforderungen sehr komplex sind, ist es notwendig, sich umfassend zu informieren, denn eine Nichtbeachtung kann sehr teuer werden wie Andreas Friedrichs von Heger.IT Solutions erklärte: „Bei groben, fahrlässigen Verstößen drohen bis zu 20 Millionen Euro Bußgeld, bei größeren Strafen sogar bis vier Prozent vom Jahresumsatz.“
Das vorgetragene Thema wurde spannend vorgetragen und mit interessanten Beispielen ausgeschmückt. Die Teilnehmer stellten viele Fragen, die von Heger.IT Solutions und Rechtsanwalt Wilbrand Krone der Kanzlei Krone-Rechtsanwälte beantwortet wurden.
Im Anschluss fand eine rege Diskussion zu der neuen DSGVO und statt. (ncj)